LRS
Förderkurs bei einer Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS)/Testverfahren
Testverfahren an der Lichtbergschule:
Die Schülerinnen und Schüler aller 5. Klassen werden zu Beginn des 5. Schuljahres einer LRS-Testung mit einem anerkannten standardisierten Verfahren unterzogen.
Hinweis zu einer bestehenden Diagnostik:
Falls Ihr Kind bereits z.B. in einer Grundschule oder einer anderen Schule auf LRS getestet wurde und eine Förderung oder ein Nachteilsausgleich gewährt wurde, so wenden Sie sich bitte an unseren LRS-Beauftragten Herrn Thomas Deckl oder auch an die Deutschlehrkraft Ihres Kindes, um festzustellen, inwieweit eine Förderung an der Lichtbergschule gewährleistet werden kann.
Förderung:
Die Schülerinnen und Schüler, bei denen laut Testung ein Förderbedarf besteht, besuchen einmal wöchentlich den LRS-Förderkurs und erhalten auf Antrag der Eltern einen Nachteilsausgleich.
Des Weiteren werden LRS-Kurse für die Jahrgangsstufe 6 (einmal wöchentlich) und die Jahrgangsstufen 7-10 (einmal wöchentlich) angeboten. Diese Fördermaßnahmen dienen der Überwindung der vorliegenden Schwächen in den Bereichen Rechtschreiben und Lesen.
Sobald sich die Rechtschreib- bzw. Leseleistungen der betreffenden Schülerinnen und Schüler stabilisiert haben, wird eine Klassenkonferenz einberufen und es erfolgt die Einstufung zum sogenannten „Überwachungsfall“, wobei dann weiterhin ein besonderes Augenmerk auf die weitere Entwicklung gelegt wird und ggf. erneut mit einer Förderung eingegriffen werden kann.
Ansprechpartner: Thomas Deckl
