LRS
Förderkurs bei einer Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS)
Zu Beginn eines jeden Schuljahres werden die Schülerinnen und Schüler aller 5. Klassen einer LRS-Testung unterzogen.
Die Schülerinnen und Schüler, bei denen laut Testung ein Förderbedarf besteht, besuchen einmal wöchentlich den LRS-Förderkurs und erhalten auf Antrag der Eltern einen Nachteilsausgleich.
Des Weiteren werden LRS-Kurse für die Jahrgangsstufe 6 (einmal wöchentlich) und die Jahrgangsstufen 7/8 (einmal wöchentlich) angeboten. Diese Fördermaßnahmen dienen der Überwindung der vorliegenden Schwächen in den Bereichen Rechtschreiben und Lesen.
Sobald sich die Rechtschreib- bzw. Leseleistungen der betreffenden Schülerinnen und Schüler stabilisiert haben, wird eine Klassenkonferenz einberufen und es erfolgt die Einstufung zum sogenannten „Überwachungsfall“, wobei dann weiterhin ein besonderes Augenmerk auf die weitere Entwicklung gelegt wird und ggf. erneut mit einer Förderung eingegriffen werden kann.