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Leistungsbewertung

Übersicht über die Leistungsbewertung an der Lichtbergschule

Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht über die Leistungsbewertung an der Lichtbergschule, die von den Fachschaften aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen beschlossen wurde. Abweichungen zur Leistungsbewertung werden Ihnen - falls zutreffend - von der jeweiligen Lehrkraft mitgeteilt.

Leistungsbewertung

Schriftlicher Anteil

Mündlicher Anteil

Hauptfach

1/2 der Gesamtnote

1/2 der Gesamtnote

Nebenfach

1/3 der Gesamtnote

2/3 der Gesamtnote

Ergänzende Hinweise:

a) Zur schriftlichen Leistungsbewertung zählen folgende Leistungsnachweise:

Klassenarbeiten (Hauptfächer), Lernkontrollen (Nebenfächer).

Eine Übersicht über die Anzahl der zu schreibenden Klassenarbeiten in den Hauptfächern finden Sie untenstehend.

In den Nebenfächern wird in der Regel eine Lernkontrolle pro Halbjahr geschrieben. Lernkontrollen können auch durch eine praktische Arbeit, zum Beispiel eine Präsentation, etc., ersetzt werden.

b) Zur mündlichen Leistungsbewertung können folgende Leistungsnachweise zählen:

Beispiele: Feststellung der mündlichen Mitarbeit nach qualitativen und quantitativen Aspekten, Präsentationen / kleine Vorträge, Hausarbeiten vielfältigster Form, Hausaufgabenleistungen, HA-Kontrollen (hierzu zählen u.a. Vokabeltests), die Überprüfung der Unterrichtsmitschriebe im eigenen Heft, usw.

Die jeweilige Bewertung im mündlichen Bereich wird den Schülerinnen und Schülern zu Beginn eines Schuljahres mitgeteilt. Für weitere Informationen kann die Fachlehrkraft über die dienstliche E-Mail-Adresse angeschrieben werden.

Bestimmungen für die schriftlichen Arbeiten in der Mittelstufe (Sekundarstufe I)

Im Folgenden finden Sie die gesetzlichen Bestimmungen für die schriftlichen Arbeiten in der Mittelstufe (Quelle: Anlage 2 zu den §§ 26, 32 und 36 VOGSV), nach denen sich die Lichtbergschule richtet.

Die Mindestzahl der in den Fächern Deutsch, Mathematik und in den Fremdsprachen anzufertigenden Klassen- oder Kursarbeiten nach § 32 Abs. 2 Nr. 1 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV) für Schülerinnen und Schüler, die sich im Bildungsgang der Hauptschule oder der Realschule oder in einem gymnasialen Bildungsgang, der in der Mittelstufe die Jahrgangsstufen 5 bis 10 umfasst, befinden, ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht:

 

5. Klasse

6. Klasse

7. Klasse

8. Klasse

9. Klasse

10. Klasse

Deutsch

5

5

4

4

4

4

Mathematik

5

5

4

4

4

4

1. Fremdsprache*

5

5

4

4

4

4

2. Fremdsprache*

   

4

4

4

4

(3. Fremdsprache*)

       

(4)

(4)

* An der Lichtbergschule ist die 1. Fremdsprache immer Englisch. Bei der 2. Fremdsprache besteht in Klasse 7 des Gymnasialzweiges die Wahl zwischen Französisch und Latein. In der Realschule kann ab der 7. Klasse das Fach Französisch als 2. Fremdsprache im Rahmen des Wahlpflichtunterrichts gewählt werden. Im Gymnasialzweig kann in der 9. Jahrgangsstufe bei Zustandekommen eines Kurses eine 3. Fremdsprache angeboten werden (Französisch/Latein).

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