Schulregeln
Lern- und Lebensgemeinschaft Lichtbergschule
Wir wollen eine Schule sein, in der alle dort tätigen Personen (Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Sekretärinnen, Hausmeister, Reinigungspersonal) gut miteinander harmonieren und kooperieren, um ihren schulischen Auftrag erfüllen zu können. Die folgenden fünf Regeln sollen die positive Entwicklung und das Gesamtbild der Schule fördern, indem sie von allen eingehalten werden.
-
Der Umgang miteinander
Wir achten alle Mitschülerinnen und Mitschüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie weiteren Personen, die in der Schule tätig sind. Jede/Jeder begegnet jeder/jedem mit Respekt, Rücksicht und höflichem Umgangston. Grundsätzlich verhalten wir uns so, dass niemand bedroht, beleidigt, gefährdet, verletzt oder auf andere Art geschädigt wird. Jegliche Form von Mobbing wird verurteilt. Jede/Jeder hat ein Anrecht auf Hilfe in für sie/ihn bedrohlichen Situationen und ist selbst zur Hilfeleistung verpflichtet.
-
Der Umgang mit Schul- und Privateigentum
Wir fühlen uns mitverantwortlich für die Klassenräume, das Schulgebäude und das Schulgelände. Verschmutzungen und Zerstörungen des schulischen und privaten Eigentums dulden wir alle auf gar keinen Fall. Diebstahl wird an der Lichtbergschule sehr hart geahndet. Grundsätzlich muss jede Schülerin/jeder Schüler selbst auf ihr/sein Eigentum und auf geliehene Bücher achten. Die Schule haftet bei Verlust nicht zwangsläufig. In besonderem Maße bemühen wir uns, die sanitären Anlagen der Schule aus hygienischen Gründen besonders sauber zu halten.
-
Schutz und Sicherheit
Wir verlassen das Schulgelände während der Unterrichtszeit aus Sicherheitsgründen nicht. Fremde dürfen das Schulgelände nicht betreten. Auffällige und schulfremde Personen sollten deshalb im Sekretariat gemeldet werden. Während der Schulzeit, besonders in den Pausen verhalten wir uns so, dass es zu keinen Unfällen kommt. Das gilt auch für Schulausflüge. Alkohol, Zigaretten und jegliche andere Art von Drogen sind an unserer Schule für jede/jeden untersagt.
-
Der Unterricht als Mittelpunkt des Schulaufenthalts
Alle sind pünktlich zum Unterrichtsbeginn in der Klasse. Die Schülerinnen und Schüler haben die notwendigen Materialien auf dem Tisch, nur so beginnt guter Unterricht. Während des Unterrichts ist jede/jeder dafür verantwortlich, dass in Ruhe unterrichtet und gelernt werden kann. Nichts darf beim Lehren und Lernen stören; alle Beteiligten sind dazu verpflichtet, den Unterricht positiv mitzugestalten. Hausaufgaben sind rechtzeitig zu erteilen und sorgfältig sowie vollständig anzufertigen. Wer die Schulzeit früher beenden muss (z.B. wegen Erkrankung), meldet sich bei der Klassenleitung oder im Sekretariat ab.
-
Konsequenzen aus der Nichtbeachtung der Schulregeln
Wir leben und lernen in unserer Schule in einer Gemeinschaft. Deshalb müssen wir alle Grundsätze und Regeln respektieren. Wer dies nicht befolgt, muss mit Konsequenzen rechnen. Dies können Gespräche u.a. mit Klassen- und SV-Lehrern, zusätzliche Arbeiten, Ausschluss von Klassenveranstaltungen, Ausschluss von der Schule sein.
Schulalltag an der Lichtbergschule
Folgende Einzelregelungen müssen eingehalten werden, damit der Schulalltag reibungslos abläuft:
-
Busfahrten
Vor Unterrichtsbeginn wird der Bus entsprechend dem Stundenplan gewählt.
Morgens muss bei einer Verspätung des Schulbusses 25 Minuten über die offizielle Abfahrtszeit hinaus gewartet werden. Sollte eine spätere Abfahrtszeit angeboten werden, so ist diese zu nutzen.
Drängeln beim Ein- und Aussteigen ist grundsätzlich zu unterlassen.
Jüngere Schülerinnen und Schüler haben Vorrang beim Einsteigen und bei der Platzsuche.
Von der Schulhaltestelle ist morgens der direkte Weg zur Schule zu nehmen, mittags umgekehrt.
-
Unterrichtsbeginn - Unterrichtsende
Fahrschülerinnen und Fahrschüler warten in der Pausenhalle oder auf dem Schulhof.
Alle Schülerinnen und Schüler kommen entsprechend ihrem Stundenplan in die Schule.
Gänge und Klassenräume werden erst beim Gong um 8.05 Uhr oder um 9.00 Uhr betreten.
Beim Stundengong befinden sich alle Schülerinnen und Schüler vorbereitet auf ihren Plätzen.
Wenn fünf Minuten nach Stundenbeginn keine Lehrkraft anwesend ist, meldet sich eine Schülerin bzw. ein Schüler der Lerngruppe im Sekretariat.
Die Schülerinnen und Schüler werden pünktlich in die Pause entlassen, die Hausaufgaben rechtzeitig gestellt.
-
Pausenregelungen
Die kleine Pause dient ausschließlich der Vorbereitung auf die nächste Unterrichtsstunde (auch: Raumwechsel, Toilettengang, Lüften usw.). Auf dem Flur und in fremden Klassenräumen wird sich nicht aufgehalten.
In den großen Pausen halten sich alle Schülerinnen und Schüler auf den Pausenhöfen der Lichtbergschule (rote Linien beachten) auf. Abweichungen von dieser Regelung werden jeweils bekannt gegeben (z.B. Regenpause). Der Weg aus den Klassenräumen führt grundsätzlich zum oberen Hof. Die Aufgänge werden in den großen Pausen nicht als Durchgang genutzt.
Nur in der 1. großen Pause sollen Schüler-Lehrer-Gespräche geführt werden. Die 2. große Pause muss den Lehrkräften für Kurzkonferenzen und Koordinationsgespräche zur Verfügung stehen.
Die Cafeteria ist in den großen Pausen und in der Mittagspause für den Verkauf geöffnet. In den kleinen Pausen bleibt sie für die Schülerinnen und Schüler geschlossen.
In der Mittagspause halten sich die Schülerinnen und Schüler in der Pausenhalle, auf dem Pausenhof oder in der Mediathek auf.
-
Verhalten in der Schule
Während der Schulzeit ist das Verlassen des Schulgeländes nicht erlaubt.
Das Mitbringen von Gegenständen, die geeignet sind, andere zu verletzen oder zu schädigen, ist grundsätzlich verboten (Waffen, Messer, spitze Gegenstände etc.).
Elektronische Kommunikationsmittel (z.B. Mobiltelefone u.ä.) sind auf dem gesamten Schulgelände in ausgeschaltetem Zustand zu verwahren. Eine Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel ist nur für unterrichtliche Zwecke erlaubt und bedarf der ausdrücklichen Genehmigung der unterrichtenden Lehrkraft. Ein Telefon im Sekretariat kann während der Schulzeiten benutzt werden.
In den Gebäuden sind Ballspiele nicht erlaubt. Schneeballwerfen hat zu unterbleiben.
Zu knappe Kleidung, die dem Lernraum Schule nicht angemessen ist, darf nicht getragen werden.
Toiletten dürfen nicht beschmutzt oder unbenutzbar gemacht werden.
Spucken ist besonders ekelhaft und hat zu unterbleiben.
Grundsätzlich trägt jede Schülerin und jeder Schüler in der Schule, auf dem Schulgelände und in den Bussen dazu bei, dass keine Verschmutzungen entstehen. Die Mülleimer sind zu benutzen.
Die Mülleimer in den Klassen müssen regelmäßig geleert werden. Diese Abfälle sind in den Containern zu entsorgen.
Schäden müssen im Sekretariat oder dem Hausmeister gemeldet werden.
Schuldächer dürfen grundsätzlich nicht betreten werden.
-
Schulschluss
Der Unterricht muss pünktlich beendet werden, so dass die Schülerinnen und Schüler ihre Busse erreichen können.
Die Lehrerinnen und Lehrer der jeweils letzten Stunde achten darauf, dass die Stühle hochgestellt und die Räume ordentlich zurückgelassen werden.
Schülerinnen und Schüler benutzen die Buslinien, die für sie vorgesehen sind.